Gemeindevorstand

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Welche Aufgaben hat der Gemeindevorstand?

Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, daß die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde Wettenberg sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.

Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten, von denen eine Person zum Ersten Beigeordneten gewählt wird. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt ab der Kommunalwahl 2001 fünf Jahre. Gemeindevorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein.

Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Insbesondere hat er die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen, die Einrichtungen und Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Gemeinde zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen.

In Wettenberg besteht der Gemeindevorstand neben dem Bürgermeister aus neun Personen, von denen 5 der SPD, 2 der CDU, 1 den Grünen und 1 der FW angehören. Die Sitzungen sind immer nicht öffentlich.


Bernd Schlierbach

Mitglied des Gemeindevorstandes

Bernd Schlierbach
35435 Wettenberg

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